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Böskupp van Börkum

Publikationen

Im Sinne einer Veröffentlichung; Verantwortlich im Sinne des Presserechts (V.i.S.d.P) - sind Publikationen ein Vorgang der öffentlichen Verfügbarmachung eines Mediums

Die Meinungsäußerung darf keinen Straftatbestand erfüllen! z.B. Beleidigung § 185 StGB ; Üble Nachrede und Verleumdung § 186 StGB ; Volksverhetzung § 130 StGB ; Öffentliche Aufforderung zu Straftaten § 111 StGB ;

Fazit: Die Meinungsfreiheit ist ein hart erkämpftes Recht, auf das wir/ein jeder stolz sein können. Jeder sollte sie nutzen, jedoch immer respektvoll und in den gesetzlichen Grenzen. Auch da diese Grenzen oft schwammig sind, ist es einfach sinnvoll, mal das eigene Hirn einzuschalten und nicht alles nachzuplappern oder zu teilen, nur weil es „alle tun“. Quelle

Angebracht: Du/Sie/Er weißt schon, dass es höflich ist, den anderen ausreden/ausschreiben zu lassen mit dem Hintergrund eines repektvollen Umganges?

Man muss ja nicht jede Meinung teilen - durchaus hat man eine gegensätzliche Meinung, die teilweise bei Unkenntnis der eigenen Rechersche und des Wissenstandes nicht stimmen könnte!

Bei sich selbst erst einmal die Hintergründe und eigene Fehler suchen; Wissenstand prüfen und Recherschen einholen!

Ausgrenzungen und Mobbing sowie Bullying ist eine Feige Handlung - gewisse Personen die dieses Ausüben, sollten selbst mal in diese Lage gestellt werden!

Quellennachweis: Erarbeitet durch Schönbeck-Borkum | Alle Angaben, Inhalte sowie Änderungen und Irrtürmer - sind vorbehalten.

Der Leserbrief ist die schriftliche Reaktion auf einen veröffentlichten Beitrag (Zeitung), weshalb er zur Darstellung einer persönlichen Meinung dient. Der Leserbrief fällt, wie auch der Kommentar und die Rezension, in den journalistischen Bereich. Er macht es möglich, den eigenen Standpunkt einer Öffentlichkeit vorzustellen und wird in der Schule genutzt, um eine Position darzulegen und die eigenen rhetorischen Fähigkeiten zu schulen. Demnach zeigt der Leserbrief eine ablehnende oder zustimmende Reaktion auf einen Artikel (meist Zeitung oder Zeitschrift) und bezieht somit Stellung zum Inhalt des Beitrags. Allerdings ist es auch denkbar, dass wir ausschließlich den Stil des Artikels würdigen oder auch angreifen und weniger auf den eigentlichen Inhalt Bezug nehmen. Möglich ist ebenso ein Leserbrief zu einem veröffentlichten Leserbrief.

..... Der Leserbrief dient der Darstellung der eigenen Position im Bezug auf eine dargestellte Position in einem journalistischen Artikel. Mitunter kann so aber auch Stellung zu einem Blogbeitrag oder einer anderen Form des schriftlichen Ausdrucks bezogen werden. Quelle

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