Informationen zur Verkehrsbeschränkung auf der Nordseeinsel Borkum
Borkum hat keine Umweltzone - Sondern eine Saison - Vekehrsbeschränkung - Daher gilt ihre Grüne- u. a. Euronorm- Plakette/n hier auf der Insel nicht!
Die Innenstadt, sowie fast die gesamte Insel, ist aufgeteilt in 30 Zonen und Verkehrsberuhigte Zonen.
Verkehrsberuhigte Zone - Jeder Verkehrsteilnehmer der aus solch einer Straße in einem fließenden Vekehr \ 30 Zone \ einfahren möchte, muss nach allen Seiten Vorfahrt gewähren, da die sich in der 30 Zone befefindlichen Fahrzeuge - Vorfahrtsberechtigt sind!)
Weiterhin hat Borkum eine Verkehrssperre, die aufgeteilt ist - in eine "Blaue (Blaue - Zone gesperrt von/bis - 21.00 - 07.00 Uhr - siehe Billerbook Börkum oben) und Rote Zone" (Rote - Zone gesperrt - Innenstadtkern - siehe Billerbook Börkum oben).
Um in die Innenstadt der Insel mit einem Kraftfahrzeug zu fahren, benötigen Sie eine einmalige Ausnahmegenehmigung, die Sie bei der Reederei AG- Ems im Emder-Hafen / Eemshaven / Borkum oder bei der Stadt Borkum - Rathaus - Bürgerbüro erhalten können. Ausnahmegenehmigung: Auslegung in den PKW/LKW/Wohnmobil etc. - gut sichtbar! Damit die Genehmigung gültig ist, müssen Sie selber vor Ihrem Fahrtantritt auf der Insel die Rückseite dieses Schreibens ausfüllen.
Wenn sich Ihre Unterkunft in einer Sperrzone befindet, wird Ihnen gemäß § 46 Absatz 1 Nr. 11 StVO für die Tage Ihrer An- und Abreise, jeweils für eine Dauer von zwei Stunden, die Ausnahmegenehmigung zum Befahren der gesperrten Straßen, einschließlich der Fußgängerzonen erteilt. Folgende Regelungen sind zu beachten: Am Ankunftstag Innerhalb von zwei Stunden nach Ihrer Ankunft auf Borkum dürfen Sie mit dem Kfz auf kürzestem Weg zur Unterkunft oder einem Parkplatz fahren. Nach Ablauf dieses Zeitraums ist das Fahrzeug außerhalb der Sperrzone oder auf einem Privatgrundstück abzustellen. Am Abreisetag Zwei Stunden vor Abfahrt der Fähre dürfen Sie Ihr Kfz zur Unterkunft fahren, es beladen und auf kürzestem Weg zum Hafen fahren.
Ausnahmegenehmigung: "Gilt nicht als Sonderrecht oder Wegerecht zur Vorteilsnahme im Straßenverkehr" z.B. "morgentliches Brötchen holen innerhalb der Roten Zone oder vor 07.00 Uhr - oder bei Veranstaltungen - die Enden nach 21.00 Uhr, Inselrundfahrten in der roten Zone", usw.
Auf Borkum gilt ein absolutes Nachtfahrverbot von 21:00 Uhr bis 07:00 Uhr. - Ausgeschlossen sind hiervon Feuerwehr, Rettungsdienst, Notärzte, Taxen und für Personen oder Fahrzeuge mit Ausnahmegenehmigung.
Lieber Borkum-Gast, zum Schutz des Kurbetriebes und zur Erholung der Kurgäste und Urlauber sind die Straßen in der Stadt Borkum jährlich vom Beginn der Osterferien bis zum Ende der Herbstferien und in den Weihnachtsferien für den Kraftfahrzeugverkehr gesperrt (Saisonverkehrsbeschränkung). In diesem Zeitraum ist der Stadtkern (rote Zone) ganztägig für Kraftfahrzeuge gesperrt. Die übrigen Straßen (blaue Zone) sind nachts für Kraftfahrzeuge gesperrt. Verkehrszeichen kennzeichnen die Zonen.