Das Borkumwappen ist ein geschütztes Wappen. Es ist aufgeteilt in zwei Hälften. In den Hälften erkennt man deutlich links zwei silbergraue Wale - Borkums Glanzzeit war der Walfang - unterlegt mit grüner Farbe; rechts mit grauer Farbe unterlegt der Alte Leuchtturm - Borkums Wahrzeichen seit 1576 -, darunter blaue Wellen mit weißer Gischt.
Darüber der Borkumer Wahlspruch - "MEDIIS-TRANQUILLUS-IN-UNDIS" - "RUHIG-INMITTEN-DER-WOGEN".
Das Wappen wurde der Insel 1951 verliehen!
Stadtname und Stadtwappen sind Visitenkarte Borkums
Das Wappen der Stadt Borkum zeigt unterhalb eines Spruchbandes - Mediis tranquillus in undis - ein zweiteiliges Wappenschild: Zwei Wale im Linken, den alten Leuchtturm auf fünffacher Wellenlinie im rechten Feld.
Paragraph 3 der Hauptsatzung der Stadt Borkum Abs. 4 besagt, das eine Verwendung des Stadtwappens und Stadtnamens zu nichtbehördlichen Werbezwecken nur mit Genehmigung der Stadt Borkum zulässig ist.
Nicht zulässig ist die Verwendung des Stadtwappens und des Stadtnamens zu privaten Werbezwecken. Kurverwaltung [WBB], Borkumer Zeitung, Borkumer Jungsverein, Tus Borkum, Freiwillige Feuerwehr der Stadt Borkum, u.a. dürfen ohne Sorge das Wappen als althergrachtes Recht führen!
Auch die Verwendung des Stadtwappens für die verschiedensten Erzeugnisse der Andenkenindustrie ist so lange unproblematisch, sofern gewisse Mindestanforderungen beachtet werden.
Schließlich so muss man es sehen, sind Stadtname und Stadtwappen die Visitenkarte, die sich die Stadt Borkum als Gemeinschaft aller Bürger zugelegt hat und wer will schon gerne, dass unsere Visitenkarte von anderen Leuten benutzt wird oder das sich einzelne Bürger aus Gründen der Werbung und damit des Wettbewerbs mit dem dekorieren, was uns allen gehört. Oder - um vielleicht einen Extremfall zu nehmen - dass plötzlich unser Stadtwappen in imposanter Größe und Farbfreudigkeit für etwas wirbt, was alles andere als den Charakter unserer Insel trägt!
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