Mobbing - ein Zentrales Thema
2003
Mobbing ist in Deutschland zu einem festen Begriff geworden und nimmt leider einen immer größeren Stellenwert in der Arbeitswelt ein. Die Zahl der Betroffenen ist nicht genau bekannt. Immerhin wird geschätzt, dass in Deutschland mindestens acht Millionen Beschäftigte bereits Opfer des systematischen Psychoterrors am Arbeitsplatz geworden sind.
Mobbing ist geplanter Psychoterror am Arbeitsplatz. Mobbing ist Schikane, Bosheit und Kleinkrieg unter Kollegen/innen, oft von Vorgesetzten geduldet, unterstützt oder angestiftet. Ein schlechtes Betriebsklima, Konkurrenz, Neid, Intrigen, Klatsch und Tratsch, damit kommt fast jeder Arbeitnehmer/in in seinem Berufsleben in Berührung. Wenn dieses aber System hat und einzelne Personen gezielt fertiggemacht werden sollen, das ist Mobbing. Mobbing, dass sind böswillige Handlungen von Kollegen/innen und/oder Vorgesetzten gegen eine Person mit dem Ziel, diese Person zu kränken, zu demütigen, herabzusetzen oder auszugrenzen. Das Mobben verbirgt sich hinter Intrigen und Scherzen, oftmals anonym. Möglichkeiten einer Auseinandersetzung und Chancen einer Gegenwehr werden so absichtlich nicht gegeben.
Durch Mobbing sollen Ansehen und Arbeit einer Person demontiert werden. Typische Handlungen sind: Es wird nicht mehr mit dem/der Betroffenen gesprochen, sondern über ihn/ihr wird hinter dem Rücken geredet. Der/Die Betroffene wird von den Kollegen/innen und/oder dem/der Vorgesetzten ignoriert; er/sie wird wie Luft behandelt. Der Kontakt wird durch abwertende Gesten, Blicke oder Handlungen verweigert. Der/Die Betroffene wird lächerlich gemacht, in dem Gang, Stimme, oder Gesten nachgemacht werden. Der/Die Vorgesetzte schränkt seine Informationen ein oder selektiert diese bewusst. Der/Die Betroffene wird räumlich anders behandelt als die übrigen Kollegen und wird dadurch von ihnen abgegrenzt. Die Arbeitsaufgaben des/der Betroffenen werden in Frage gestellt, anderen Kollegen/innen zugeordnet und von diesen absichtlich erledigt. Die Entscheidungen der/des Betroffenen werden öffentlich in Frage gestellt. Es werden Gerüchte verbreitet. Die Kollegen lassen sich nicht mehr ansprechen.
Die Folgen des Mobbings für das soziale Befinden, die psychische und körperliche Gesundheit können äußerst massiv sein. Schlafstörungen, Herz- und Kreislauferkrankungen, Magen- und Darm - Beschwerden, Depressionen, Angstzustände bis hin zum Selbstmord sind typische Mobbing - Folgen. Mobbing verursacht häufig schwere Erkrankungen und endet meist mit der Auflösung des Beschäftigungsverhältnisses, weil der Gemobbte den Stress nicht mehr erträgt.
Das Gefühl, dass den Mobbern nicht beizukommen ist sowie das Unverständnis darüber, warum man überhaupt und auf so widerwärtige Weise angegriffen wird, entmutigt und lähmt. Es darf nicht darauf gehofft werden, dass die Mobber ein Einsehen haben und sich die Angelegenheit von selbst erledigt. Deshalb sollte offensiv dem Mobber gegenübertreten und ein persönliches Gespräch geführt werden. In einem solchen Gespräch ist die Einstellung der Belästigung zu fordern. Es empfiehlt sich, ein Betriebsoder Personalratsmitglied des eigenen Vertrauens an dem Gespräch teilnehmen zu lassen. Der Mobber wird häufig genug behaupten, selbst auch gemobbt zu werden. Es gelingt nur selten, Mobbingfälle alleine zu lösen. Auch gut gemeinte Ratschläge oder so genannte "runde Tische" beim Chef (in 70% der fälle sind die Vorgesetzten die Mobber) helfen nicht. Es sollte professionelle Hilfe in Anspruch genommen und auch eine Beteiligung der Mitarbeitervertretung (Betriebs- oder Personalrat) erwogen werden. Der Betriebs- oder Personalrat hat eine berechtigte Mobbingbeschwerde dem Arbeitgeber vorzutragen und auf Abhilfe zu drängen. Die Mobbingbeschwerde kann auch direkt dem Arbeitgeber vorgetragen werden, der dann zur Abhilfe verpflichtet ist, wenn er die Beschwerde für berechtigt hält. Auch hier sollte ein Betriebs- oder Personalratsmitglied bei dem Vortrag der Beschwerde teilnehmen. Von strafrechtlichen Möglichkeiten, wie zum Beispiel der strafrechtlichen Ahndung von Beleidigung, übler Nachrede oder Verleumdung, sollte erst nach gründlicher rechtlicher Beratung Gebrauch gemacht werden.