Stellungnahmen der Stadt Borkum | Lk. Leer über Verkehrssituation
17.10.2000, 13.11.2001, 17.01.2002, 07.02.2002, 12.02.2002, 22.05.2002
Die Installation einer Fußgänger - Lichtsignalanlage kommt nach den Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen nur in Betracht, wenn die Fahrzeugbelastung während der Spitzenstunde des Fußgängerverkehrs auf dem in einem Zuge zu überquerenden Straßenteil mindestens 600 Kfz beträgt und in der gleichen Zeit mindestens 100 Fußgänger die Fahrbahn überqueren. Diese Werte dürfen in besonders begründeten Ausnahmefällen, z.b. in der Nähe von Schulen unterschritten werden. Das Kriterium der Fahrzeugbelastung von mindestens 300 Kfz/h muss jedoch in jedem Fall erfüllt werden. Auch vom Richtwert vom 100 Fußgängern in der Spitzenstunde des Fußgängerquerverkehrs darf abgewichen werden, allerdings nur geringfügig.Für die Prüfung der Frage, ob im o. g. Einmündungsbereich die Installation einer Fußgängerampel in Betracht kommt, ist daher nur zunächst eine Verkehrszählung durchzuführen. Nur wenn die vorher genannten Werte erreicht werden, kann eine Fußgänger-Lichtsignalanlage angeordnet werden. Die Kosten für die Installation einer solchen Anlage trägt der Träger der Straßenbaulast, in diesem Fall die Stadt Borkum. Sie belaufen sich bei so einer Druckampel auf ca. 10000.- DM.
Ausbremsanlageampelanlage - Halbschrankenanlage mit metallischer Fußleitführung Ich bestätige den Eingang Ihres Schreibens vom 25.August des Jahres, in dem Sie die Aufstellung einer Ausbremsanlage an der Kreuzung Süderstraße/Deichstraße und einer Halbschrankenanlage mit metallischer Fußgängerleitführung am Bahnübergang Süderstraße beantragen. Ihre Ausarbeitung ist in Kopie an das Straßenverkehrsamt des Landkreises Leer mit der Bitte um Prüfung und Stellungnahme gesandt worden. Desgleichen hat die Borkumer Kleinbahn und Dampfschifffahrt AG eine Ausfertigung Ihres Antrages erhalten. Sobald die jeweiligen Stellungnahmen hier vorliegen, erhalten Sie weiteren Bescheid.
Ausbremsanlage - Halbschrankenanlage mit metallischer Fußleitführung Wie Ihnen mit Schreiben vom 13.11.2001 mitgeteilt, habe ich Ihre Anregung und Ihren Vorschlag zur Sicherung des Kreuzungsbereiches Süderstraße/Deichstraße und des Bahnüberganges dem Straßenverkehrsamt des Landkreises Leer und der Borkumer Kleinbahn und Dampfschifffahrt GmbH zur Stellungnahme vorgelegt. Die Borkumer Kleinbahn vertritt die Auffassung, dass eine Kombination aus Halbschranke (mit der in der Westerstraße vergleichbaren technischen Lösung) eine Geschwindigkeit kontrollierende Ampelanlage ohne Betrachtung der Rechtlichen Situation aus verkehrstechnischer Sicht nicht realisierbar ist. Der Landkreis Leer teilte mir mit, dass nach § 45 Abs. 1c in einer Tempo-30 Zone nur Straßen ohne mit Lichtzeichen geregelten Kreuzungen oder Einmündungen erlaubt sind. Schon aus diesem Grunde kommt die Installation einer Lichtzeichenanlage im oben angeführten Kreuzungsbereich nicht in Betracht. Im übrigen handele es sich bei der von Ihnen angeregten "Ausbremsanlage" um eine nicht zulässige Signalregelung, weil die einmündenden Straßen nicht in die Lichtsignalsteuerung einbezogen werden. Vonseiten der Stadt Borkum wird die vorhandene Regelung - (SPD) Delfter Hügel und Zebrastreifen bei 30 km/h Geschwindigkeitsbegrenzung - als ausreichend angesehen. (SPD - von mir hier hinzugefügt)
Noch immer bin ich skeptisch betr. der Verkehrssituation und der Absicherung der Kreuzung "Deichstraße - Süderstraße" und so ganz akzeptiere ich auch nicht die Beantwortung, dass vonseiten der Stadt Borkum die vorhandene Regelung - Delfter Hügel und Zebrastreifen bei 30 km/h Geschwindigkeitsbegrenzung als ausreichend angesehen wird. Ich bekräftige hiermit, dass man für unsere schutzbedürftigen Kinder, wegen der besonderen Insularen -Haupt -Verkehrslage, hier eine Unfallgefahr abwendet. Die häufigste Ursache für Verletzungen bei Kindern ist mit 68 Prozent der Verkehrsunfall. 1999 kam im Durchschnitt alle 28 Stunden ein Kind bei einem Unfall ums Leben. Im Traumaregister der Deutschen Gesellschaft für Unfallchirurgie ist bei Kindern mit 49 Prozent das Schädel-Hirn-Trauma die führende Verletzung, woraus die hohe Bedrohung dieser Altersgruppe deutlich wird, denn die unmittelbaren Folgen (Aspiration, Verlegung der Atemwege, Tod) sind ebenso gravierend wie bei Überlebenden der Schädigung evtl. resultierenden Benhinderungen. Besonders Kinder leiden unter den seelischen Nachwirkungen des Unfalls, weil sie noch nicht in der Lage sind, das Erlebte zu verarbeiten. Eine Studie der Akademie Bruderhilfe Familienfürsorge belegt, dass Kinder noch Jahre nach dem Unfall mit den seelischen Nachwirkungen zu kämpfen haben. 38 Prozent der Unfallbeteiligten Kinder litten nach vier Jahren noch immer an den psychischen Folgen des Unfalls. Die sogenannte posttraumatische Belastungsstörung als medizinische Äquivalent äußert sich besonders durch Angst im Straßenverkehr, Schlafstörungen, Stimmungsschwankungen, erhöhte Schreckhaftigkeit und generelle Ängstlichkeit sowie Konzentrationsschwierigkeiten. Auffällig dabei ist, dass über die hälfte der Unfallbeteiligten Kinder leicht oder gar nicht verletzt wurden. Schon das beobachten und erleben eines Unfalls führt bei Kindern zu deutlichen psychischen Nachwirkungen. Bitte überlegen sie Ihre Stellungnahme nochmals, denn es gab schon einige "Beinahunfälle an dieser Kreuzung. Hier ein paar geschilderte "Beinahunfälle":
- Eine Gruppe von Jugendlichen auf Fahrrädern, gemietet von einem Borkumer Fahrradverleih, (nach STVO nicht Verkehrssicher- Bremsen funktionierten nicht) ist bei der Absicherung von zwei Erzieherinnen des Kindergartens Borkum in die Gruppe Kindergartenkinder, die sich schon auf dem Zebrastreifen befanden, ungebremst hineingefahren. Gott sei Dank, keine Verletzung!
- Der Zebrastreifen wurde durch Eltern Abgesichert, meinten Sie, denn als die Kinder den Zebrastreifen überquerten, fuhr der Pkw einfach los. Die Kinder wurden an den Jacken festhaltend, mit enormen Kraftaufwand zurückgezogen, so dass es nicht zum Unfall kam!
- Beinahunfall mit dem Zug. Ein kleiner Junge befuhr die abschüssige Süderstraße bis an die Sichtlinie der Schienen hin, bleibt stehen und schaute links und rechts, hörte den herannahenden Zug aus der Stadt, wartete, ließ ihn vorbei, schaute wiederum links und rechts, sah keinen weiteren Zug und begann den Bahnübergang zu überqueren. In dem Moment, wo er halb über dem Bahnübergang war, ertönte wiederum ein herannahender Zug, diesmal jedoch vom Hafen, er erschrak und fiel mit seinem Fahrrad um. Dieser kleine Junge weinte fürchterlich und was war das wichtigste, er zog liegend über die Straße sein ach so geliebtes Fahrrad in Sicherheit. Hier ist wiederholt kein Unfall passiert, aber es benötigte doch die Mühe aller beteiligten Eltern, diesen kleinen Jungen zu beruhigen!
Wahrscheinlich gibt es mehrere solcher Schilderungen, wo alles außer einen Schrecken noch alles glimpflich ausging, wenn aber etwas passiert, wer steht dann in der Verantwortung? Ich möchte deshalb noch ein Mal einen Ideenversuch starten, um evtl. meiner Meinung nach, diese Kreuzung zu entschärfen. Somit möchte ich, Karsten Schönbeck, stellvertretend für alle Kinder die Anträge 1-5 mit vorheriger Überprüfung nach Gesetzen - Verordnungen - Richtlinien und auch der evtl. Beratung im Wirtschafts- und Bauausschuss, an sie Herr Stadtdirektor Müller stellen.
- - an den bereits aufgestellten Hinweisschildern "Kinder" (Zeichen nach STVO Nr.136), je in beiden Fahrtrichtungen der Deichstraße, ein Zusatzschild "Kindergarten" zu zulassen und anzubringen.
- - an den bereits aufgestellten Hinweisschildern "Kinder" (Zeichen nach STVO NR.136), je in beiden Fahrtrichtungen der Süderstraße, ein Zusatzschild "Kindergarten" zu zulassen und anzubringen.
- - an der abschüssigen Süderstraße zur Bahngleise hin eine metallische Fußgängerleitführung, als menschlichen Auffangtrichter zu zulassen und anzubringen.
- - an den bereits aufgestellten Hinweisschild "Kinder" Richthofenstraße in Fahrtrichtung "Alter Leuchtturm" (Zeichen nach STVO Nr.136), ein Zusatzschild "Schule" zu zulassen und anzubringen.
- - Zusatzaufstellung eines Schildes "Kinder" (Zeichen nach STVO Nr.136) in der Reedestraße, vor der Einmündenden Straße - Franzosenschanze, mit dem Zusatzschild "Schule" zu zulassen aufzustellen und anzubringen.
Ich möchte Sie weiterhin bitten, ob eine weitere Möglichkeit durch Überprüfung des Stadtbaumeisters T. Akkermann, ein Hintereingang über die Ankerstraße zum Kindergarten möglich ist, bzw. auch verkehrstechnisch machbar und ob es betr. der städtischen Finanzlage auch durchführbar ist. Besteht ferner evtl. eine weitere Möglichkeit mit der Borkumer Kleinbahn ein Gespräch zwischen ihnen Herr Müller und Herrn Robbers zu führen, dass an der Kreuzung - Deichstraße/Süderstraße-, der herannahende Zug vermehrt Signale abgibt und das er seine Lokführer dahin bekräftigend anweist, hier wirklich nur mit einer Geschwindigkeit von 10 km/h zu fahren. Gibt es eine Möglichkeit auf Borkum alle Schilder für Verkehrsberuhigte Bereiche (Zeichen nach STVO Nr. 325 u. 326) soweit nach hinten zu stellen, so dass überall rechts vor links gilt und es somit dann keine inaktiven Vorfahrtsstraßen auf der Insel mehr gibt. Abschließend möchte ich sie Herr Stadtdirektor Müller bitten, diese Anträge für unsere Schutzbedürftigen Kinder anzunehmen und ihrer Verwaltung diese Anträge zur Überprüfung zu erteilen, dies aber mit noch einer Bitte, dass der Verwaltungszeitaufwand nicht wieder über ein halbes Jahr sich hinstreckt.
Zwischenbescheid v.07.02.02 Zusatzhinweisschilder Kindergarten..... Für die Anordnung von Verkehrszeichen ist die Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Leer zuständig. Ich habe daher dem Landkreis Leer Ihr Schreiben mit der Bitte zugeleitet, die von Ihnen gegebenen Anregungen hinsichtlich der Aufstellung von Verkehrszeichen zu prüfen. Außerdem hat die Borkumer Kleinbahn eine Durchschrift Ihres Schreibens erhalten, um den von Ihnen aufgeworfenen Fragen hinsichtlich der Lockführung nachzugehen. Nach Herrichtung der Grünanlage auf dem ehemaligen Gelände des Adolfinenheimes ist ein Fußweg zwischen dem Parkplatz Ankerstraße und der Süderstraße vorgesehen. Ein Hintereingang zum Kindergarten ist von der Ankerstraße aus nicht geplant.
Verkehrssituation im Kreuzungsbereich Deichstraße / Süderstraße Ich beziehe mich auf Ihren Antrag vom 07.02.2002 und meinen Zwischenbescheid vom 12.02. des Jahres und kann Ihnen nunmehr die rechtliche Auffassung der Straßenbehörde des Landkreises Leer zu Ihrem Ansinnen, ein Zusatzzeichen "Kindergarten" bzw. "Schule" unter dem Verkehrszeichen 136 (Kinder) anzubringen, mitteilen. Die Straßenverkehrsbehörde sieht aus verkehrsrechtlicher Sicht keinen Handlungsbedarf für weitere Maßnahmen im Bereich der Kreuzung Deichstraße/Süderstraße. Die Kreuzung befindet sich innerhalb der Tempo 30-Zone und zur Sicherung der Fußgänger ist auf der Deichstraße ein Fußgängerüberweg markiert. Die Anbringung der von Ihnen angesprochenen Zusatzschilder (Kindergarten bzw. Schule) ist nicht möglich, da es sich hierbei um nichtamtliche Schilder handelt, deren Verwendung in der STVO nicht vorgesehen sind. Das Verkehrszeichen 136 (Kinder) wird ohnehin nur in nähe von Kindergärten oder Schulen aufgestellt. Es ist für den Kraftfahrer nicht von Bedeutung, um welche Einrichtung es sich im Einzelfall handelt.Nach vielen Entgegenkommenden Gesprächen mit unseren Borkumer Polizeibeamten, haben sie sich unbürokratisch bereit erklärt, öfters als notwendig, nach dem Zebrastreifen -Deichstrasse/Süderstrasse- nach dem Rechten zu schauen. Hiermit bedanke ich mich im Namen aller Borkumer Kinder auf´s herzlichstes!
.....Schutzhafen - mit dem Zug der Borkumer Kleinbahn, wurden nochmals Verkehrszählungen durch geführt, mit der Erkenntnis dass doch alle Bahnübergänge Beschrankt werden müssen - 2005 Bau einer zweiten Halbschranke mit Ampelführung im Stadtteil - Borkum Reede - 2006 Fertigstellung aller Bahnübergänge (8) mit Schrankenanlagen